Finstere Gasse 9
71706 Markgröningen
71706 Markgröningen
0 71 45.93 12 86 (Telefon)
0 71 45.80 42 90 (Fax)
Praxis Atempause
Ich biete folgende Therapien an
Sprachentwicklungsverzögerungen, Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern
- Aussprachestörungen
- Wortschatz
- Sprachverständnis
- Dysgrammatismus: Syntax (Satzbau) und Morphologie (Wortformen, z.B. Endungen)
- Oft auch komplexe Störungsbilder, bei denen alle oder mehrere Bereiche betroffen sind
Myofunktionelle Therapie
- Schluckstörung, viszerales Schlucken (Zunge drückt beim Schlucken gegen die Zähne)
Bitte beachten Sie, dass während der Therapie das Schlucken mit Speisen trainiert wird. Falls Sie während des Ramadans oder aus anderen Gründen fasten, bitte ich Sie, erst danach mit der Therapie zu beginnen. - Manchmal auch Aussprachestörungen
- Zungenruhelage
- Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte
- Kieferanomalien
Neurologische Störungsbilder
- Aphasie (Sprachstörung)
Wortfindungsstörungen, Aussprachestörung, Sprachverständnis, Lesen und Schreiben meist nach Schlaganfall oder Hirnblutung - Dysarthrie, Dysarthrophonie (Sprechstörung)
Störung der Motorik, Aussprache, Stimmgebung, Atmung, Schlucken - Dysphagie (Schluckstörung)
Neurologisch bedingte Schluckstörung - Sprechapraxie ( Motorische Sprechstörung)
rein motorische Aussprachestörung - Morbus Parkinson
Artikulation, Atmung, Stimme, Schlucken
Redeflussstörung
- Stottern
- Poltern
Stimmstörung
- Funktionelle Dysphonie
- Organisch bedingte Stimmstörung
- Stimmstörung oder Stimmverlust nach OPs (z.B. Tumor oder Schilddrüse)
Therapien
Zeitlicher Rahmen und Kosten
Therapien werden aufgrund ärztlicher Verordnung angeboten und von den Krankenkassen bezahlt. Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10 % plus 10 € Rezeptgebühr leisten. Sollte ein Befreiungsausweis vorliegen, bitte ich Sie, diesen an Ihrem ersten Termin vorzulegen.
In der Regel werden 10 Termine à 45 Minuten verordnet. Abweichungen sind möglich.
Eine Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein. Vereinbaren Sie zunächst mit mir einen Therapietermin. Lassen Sie sich erst kurz vor dem ersten Termin eine Verordnung ausstellen. Beim ersten Termin muss zwingend eine gültige Verordnung vorliegen.
Therapie
Was müssen Sie mitbringen?
- Gültige Verordnung
- Bei Schlucktherapien (Myofunktionellen Therapien): in der ersten Stunde für die Diagnostik etwas zum Schlucken mit homogener Konsistenz wie Joghurt, Pudding oder Apfelmus
- Bei Bedarf Hausschuhe oder Socken (Die Straßenschuhe sollten im Wartezimmer ausgezogen werden)